Luftaufnahme: Präsentieren Sie Ihre Immobilie aus der Vogelperspektive
Das Haus von allen Seiten zeigen – WIRKLICH von ALLEN Seiten. Von vorne, hinten, von innen und von außen und – von oben. Wie liegt die Immobilie? Eng am Nachbargrundstück oder mit viel Platz im Garten? Was glauben Sie, möchte Ihr Kunde erfahren, um sich für genau das Angebot von Ihnen zu entscheiden?
Setzen Sie die Immobilie, die Sie verkaufen oder vermieten wollen, besser in Szene. Und heben Sie sich von anderen Immobilienanbietern ab – durch Aufnahmen und Videos der Immobilie von oben, aus der Luft.
Vorteile der Luftaufnahme Ihrer Immobilie mit Drohnen:
- Ansicht aus anderer Perspektive: Fotos und Videos der Immobilie von oben informieren potenzielle Kunden umfassender. Sie zeigen Objekte und Grundstücke detailliert.
- Präsentiert die Immobilie in ihrer Umgebung: Sparen Sie sich unnötige Gespräche und Treffen vor Ort. Sie erhalten schon im Vorfeld nur die Interessenten, denen das Umfeld und das Gesamtkonzept der Immobilie zusagt.
- Dokumentiert Veränderungen: Wir fliegen mit Drohnen über Ihre vorhandenen Immobilien. Oder begleiten bereits den Bau dieser. Zeigen Sie, wie das Traumobjekt Ihres Kunden wächst.
Übrigens können Sie selbst dank eines Videos oder Fotos aus der Vogelperspektive eine Immobilie besser bewerten. Sie erhalten einen besseren Überblick. Sie erkennen Baumängel. Sie entdecken Vorteile und Nachteile der Lage des Objektes. Mit diesem Wissen können Sie die Immobilie ihren Kunden besser präsentieren.
Wichtig: Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der Drohnenpilot die notwendigen rechtlichen Bedingungen kennt.
Achtung bei den Immobilien-Fotos aus der Luft:
- In Wohngebieten dürfen nur Drohnenpiloten mit Ausnahmegenehmigung fliegen. Außerdem muss der Grundstückseigentümer zustimmen. Erst dann darf mit der Drohne gefilmt oder fotografiert werden. Gleiches gilt, wenn über das Nachbargrundstück geflogen wird oder es mit auf das Foto soll. Dann muss der Eigentümer des Nachbargrundstücks zustimmen.
- Bitte darauf achten, keine Personen, persönliche Gegenstände und keine Kfz-Kennzeichen aufzunehmen.
- Liegt architektonisches Bauwerk im Umfeld? Hier muss der Architekt zustimmen, wenn Sie es im Film oder auf einem Foto zeigen wollen.
- Es gibt weitere Flugverbote (zum Beispiel bestimmte Flugverbotszonen in der Nähe von Flughäfen, Bundesstraßen, etc.), die ein ausgebildeter und geschulter Drohnenpilot kennt.
Wir wissen, was rechtlich zu beachten ist, wenn wir Ihr Objekt mit unseren Drohnen fotografieren oder filmen.
Und wir wissen, wo wir es dürfen und welche Genehmigungen einzuholen sind.
Wobei dürfen wir Ihnen helfen?
Schreiben Sie uns an info@drohnenexpertise.de
Oder rufen Sie uns an: +49 152 – 21 76 67 24
Gemeinsam finden wir heraus, ob wir Sie bei der optimalen Darstellung Ihrer Immobilie unterstützen können.